VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland
Die Volksbanken und Raiffeisenbanken in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt engagieren sich für gemeinnützige und kulturelle Projekte in den Landkreisen, Städten und Gemeinden. Als ein Bindeglied zu den sozialen und kulturellen Organisationen dient ihnen die VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland.
Die von der VR-Gewinnspargemeinschaft e.V. Ende 1990 errichtete Stiftung hat ihren Sitz in Hannover. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Da die VR-Stiftung aus dem Reinertrag des VR-GewinnSparens gespeist wird, sind die Mittel ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung zu verwenden.
Die Satzung der VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland erlaubt die Förderung von Projekten und Maßnahmen der Bereiche:
- Kunst und Kultur
- Denkmalpflege und der Heimatpflege
- Erziehung und Bildung
- Hilfe für Behinderte sowie Altenhilfe
- Natur- und Umweltschutzes
- Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
Entscheidungsgremien der VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland sind der Vorstand und das Kuratorium. In diesen Gremien vertreten sind Vertreter der Mitgliedsbanken aus Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Vertreter der Niedersächsischen Fachministerien sowie der Genossenschaftsverbände:
Vorstand
- Dr. Jörg Hahne, Vorsitzender
Volksbank eG, Seesen - Ramona Roggan, Stellvertretende Vorsitzende
Raiffeisen-Volksbank Oder-Spree eG - Johannes Freundlieb
Verbandsdirektor unseres Verbandes - Christian Müller
Volksbank Börßum-Hornburg eG - Carsten Schmees
Emsländische Volksbank eG - Markus Strahler
Volksbank eG, Nienburg
Kuratorium
- Lothar Janssen, Vorsitzender
Raiffeisenbank eG Moormerland - Frank Baer
Volksbank Spree-Neiße eG - Volker Böckmann
Volksbank eG, Hildesheim-Lehrte-Pattensen - Carmen Claus
Volksbank eG, Sangerhausen - Tanja Daugill
Raiffeisen-Volksbank Varel-Nordenham eG - Thomas Eder
Volksbank Worpswede eG - Björn Henkel
Volksbank Mitte eG - Gero Hirsch
Raiffeisenbank Wiesedermeer-Wiesede-Marcardsmoor eG - Marcus Hölzler
Hannoversche Volksbank eG - Patrick Lieb
Volksbank eG Südheide-Isernhagener Land-Altmark - Ralf Stolte
VR-Bank eG Osnabrücker Nordland, Fürstenau - Thomas von Hammel
Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V. - Erika Schlichting
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport - Philipp Lehmann
Niedersächsisches Kultusministerium - Sophie Aubreville
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur - Stefanie Rennspieß
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit kulturellen, sozialen und sonstigen gemeinnützigen Aufgaben mit Sitz in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.
Alle am VR-Gewinnsparen beteiligten Volksbanken und Raiffeisenbanken in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt können Anträge auf Zuwendungen entgegennehmen. Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- inhaltliche Beschreibung des geplanten und zu fördernden Vorhabens mit Stellungnahme der Bank
- Finanzierungsplan inkl. Angaben über die gesicherten Finanzierungsanteile
- Satzung, Kostenvoranschläge, ggfs. Nachweis Denkmaleigenschaft
- Darstellung der öffentlichkeitswirksamen/kommunikativen Präsenz der Stiftung
Der Vorstand der VR-Stiftung entscheidet über die Genehmigung einer Zuwendung auf Empfehlung des Kuratoriums der VR-Stiftung. Die Bank erhält eine schriftliche Mitteilung über diese Entscheidung.
Dieser Zuwendungsbescheid enthält:
- die grundsätzliche Zusage
- die Höhe des Zuwendungsbetrages
- den Verwendungszweck
- Voraussetzungen, ggfs. Auflagen für die Auszahlung
- die Zuwendungsbestätigung für den Antragsteller
- die Erklärung der Bank
Der Zuwendungsbetrag wird nach schriftlicher Anforderung und Vorlage der Zweckbindungserklärung auf ein Konto der einreichenden Bank überwiesen. Nach Abschluss des geförderten Projektes legt die Bank der Stiftung eine Erklärung über die ordnungsgemäße und sachgerechte Verwendung der Fördermittel vor.
Die Stiftung ist eine von der zuständigen Genehmigungsbehörde anerkannte rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie ist im Stiftungsregister des Landes Niedersachsen eingetragen und hat ihren Sitz in Hannover. Die Rechtsverhältnisse der Stiftung sind in ihrer Satzung geregelt.
Für Beispiele von Projekten oder Maßnahmen, die seitens der VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken unterstützt worden sind, folgen Sie bitte dem Link und wählen im Anschluss die Kategorie VR-Stiftung ->
Der Vorstand der VR-Stiftung entscheidet in der Regel dreimal im Jahr über Förderanträge. Anträge sollten rechtzeitig - mindestens fünf Wochen vor dem Sitzungstermin - bei uns eingehen.
Sitzungstermine:
19. März 2025
Einreichungsschluss: 5. Februar 2025
30. Juni 2025
Einreichungsschluss: 21. Mai 2025
5. November 2025
Einreichungsschluss: 24. September 2025