Der Beruf Verbandsprüfer/in
Die beim Genossenschaftsverband Weser-Ems tätigen Wirtschaftsprüfer/innen, Verbandsprüfer/innen und Prüfungsassistenten und -assistentinnen führen die genossenschaftliche Pflichtprüfung nach § 53 GenG bei den dem Verband angehörenden Genossenschaften durch. Daneben kommen Prüfungen von Kapitalgesellschaften nach Artikel 25 EGHGB, Konzernabschlussprüfungen und andere gesetzliche oder auftragsbezogene Prüfungen in Betracht.
Der nach dem Genossenschaftsgesetz vorgegebene Prüfungsauftrag ist ausgerichtet auf die Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung der Genossenschaft. Im Regelfall sind der Jahresabschluss unter Einschluss der Buchführung und der Lagebericht der Genossenschaft in die Prüfung einzubeziehen. Im Sinne einer betreuenden Prüfung sollen auch Hinweise und Empfehlungen für Verbesserungen gegeben werden.
Die Prüfungen erfolgen auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, der Berufsgrundsätze und der fachlichen Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland.
Prüfungsassistenten und -assistentinnen, die sich auf dem Weg zum Verbandsprüfer/zur Verbandsprüferin befinden, haben zumeist ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium im Bereich Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften oder Agrarwissenschaften.
Die Schwerpunkte der theoretischen Ausbildung sind Prüfungswesen, Betriebswirtschaftslehre und das betriebliches Rechnungswesen, Genossenschaftsrecht, Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht sowie Steuerrecht.
Während ihrer circa zweijährigen Assistenzzeit erwerben diese ihre berufspraktischen Kenntnisse durch aktive Mitwirkung an Prüfungen unter Anleitung erfahrener Ausbildungsprüfer/innen. Zum Erwerb der fachtheoretischen Qualifikation nehmen sie am Verbandsprüferlehrgang teil, der in mehreren Abschnitten bei der Akademie Deutscher Genossenschaften auf Schloss Montabaur durchgeführt wird. Der Lehrgang schließt mit dem Verbandsprüferexamen ab.
Nach erfolgreicher Beendigung des Verbandsprüferlehrganges erfolgt die Ernennung zum Verbandsprüfer/zur Verbandsprüferin als Grundlage für die eigenständige und verantwortliche Prüfungstätigkeit beim Genossenschaftsverband Weser-Ems. Zur weiteren beruflichen Qualifizierung bzw. Spezialisierung erfolgen regelmäßige und zielgerichtete Fortbildungen. Außerdem ist grundsätzlich die Möglichkeit gegeben, das Steuerberater- sowie das Wirtschaftsprüferexamen abzulegen.